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Neu Dokument-ID: 1197729

Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2.1 Informationsverfahren

Voraussetzung der Anwendung des Informationsverfahrens iSv Art 18 EU-Abfallverbringungsverordnung 2024 ist, dass zur Verwertung bestimmte Abfälle der Grünen Liste (Anhänge III, IIIA und IIIB) verbracht werden sollen.

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