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Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Verfahrensarten

Das Behördenverfahren für die Verbringung richtet sich nach:

  • der Abfallart im Fall der Verwertung (Abfälle der Grünen und Gelben Liste bzw Abfälle des Basler Übereinkommens, Anhänge II und VIII),
  • der Behandlungsart oder dem Verwendungszweck (Verwertung oder Beseitigung) der Abfälle,
  • ob es sich um eine Verbringung innerhalb der EU oder mit Beteiligung eines Drittstaates (das sind Nicht-EU-Mitgliedstaaten) und
  • ob es sich bei der Verbringung in einen Drittstaat um einen OECD-Staat handelt.

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