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Dokument-ID: 1024330
Stmk. Gemeindehaushaltsverordnung (StGHVO)
§ 10. Regelungen über Vermögenswerte, Fremdmittel und Unterlagen
Zu den Vermögenswerten, Fremdmitteln und Unterlagen des Gemeindehaushalts sind in der ADG insbesondere zu regeln:
1. | der Zu- und Abgang von Vermögenswerten, | |||||||||
2. | die Verwaltung der Fremdmittel, | |||||||||
3. | Ort der und Verantwortung für die Aufbewahrung von verbuchungsrelevanten Unterlagen des Gemeindehaushalts. | |||||||||