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Dokument-ID: 504315
III. Abschnitt
Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 (GemO)
III. Abschnitt
Gemeindemitglieder; Ehrungen durch die Gemeinde
§ 12. Gemeindemitglieder
Gemeindemitglieder sind jene Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und im Gemeindegebiet ihren Hauptwohnsitz haben.