© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 761486

Vorschrift

Oö. Abgabengesetz (Oö. AbgG)

Inhaltsverzeichnis

§ 13. Anzeigepflicht

idF LGBl. Nr. 102/2009 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2010

Die Abgabenbehörden sind verpflichtet, jeden ihnen bekannt gewordenen Verdacht einer nach Abgabenvorschriften strafbaren Handlung oder Unterlassung der zur Strafverfolgung zuständigen Strafbehörde oder dem zuständigen Gericht anzuzeigen und dieser bzw. diesem alle verfügbaren Beweismittel zu übergeben.