© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1024602
Stmk. Gemeindehaushaltsverordnung (StGHVO)
§ 153. Sonstige elektronische Entrichtungsformen
(1) Die Entgegennahme und Entrichtung von Zahlungen durch Debitkarte, Kreditkarte oder diesen gleichgestellte Entrichtungsformen ist zulässig, wenn dies mit einem Kreditinstitut vereinbart ist und die technisch-organisatorischen Voraussetzungen gegeben sind. Elektronischen Entrichtungsformen ist insbesondere dann der Vorzug zu geben, wenn dadurch Barzahlungen vermieden werden.
(2) In der ADG sind die sonstigen elektronischen Entrichtungsformen näher zu regeln.