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Neu Dokument-ID: 761740

Vorschrift

Wiener Abgabenorganisationsrecht (WAOR)

Inhaltsverzeichnis

§ 3.

idF LGBl. Nr. 21/1962 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2014

(1) Abgabenbehörden sind die mit der Verwaltung der im § 1 bezeichneten öffentlichen Abgaben betrauten Behörden der Stadt Wien.

(2) Unter Verwaltung im Sinn dieses Gesetzes sind alle der Durchführung der Abgabenvorschriften dienenden abgabenbehördlichen Maßnahmen zu verstehen.