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Dokument-ID: 1024443
Stmk. Gemeindehaushaltsverordnung (StGHVO)
§ 86. Vorkehrungen in der Haushaltsüberwachung
Sperrvermerke sowie andere Festlegungen (zB im Voranschlag ausgewiesene wechselseitige Deckungsfähigkeiten von Mittelaufwendungen) sind in der Haushaltsüberwachung durch entsprechende Vorkehrungen zu berücksichtigen.