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Dokument-ID: 762444
Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung (K-AGO)
§ 89a. Übermittlung von Unterlagen
Soweit Österreich im Rahmen der Europäischen Integration Berichtspflichten - insbesondere im Zusammenhang mit den Haushalten - treffen, sind die Gemeinden verpflichtet, der Landesregierung die entsprechenden Unterlagen - insbesondere auch Unterlagen, die erst zur Erstellung des Rechnungsabschlusses dienen - bis spätestens 30. April zu übermitteln.
(LGBl. Nr. 61/2012)