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Neu Dokument-ID: 1024573

Vorschrift

Stmk. Gemeindehaushaltsverordnung (StGHVO)

Inhaltsverzeichnis

6. Hauptstück
Zahlungsverkehr

1. Teil
Grundsätze des Zahlungsverkehrs

§ 132. Zahlungsverkehr

idF LGBl. Nr. 34/2019 | Datum des Inkrafttretens 18.04.2019

Der Zahlungsverkehr umfasst die Annahme von Einzahlungen, die Leistung von Auszahlungen und die Verwaltung der Finanzmittel aufgrund von Zahlungsanordnungen (§§ 87 ff). Die Zahlungsvorgänge sind getrennt nach voranschlagswirksamen und nicht voranschlagswirksamen Zahlungen zu verbuchen.