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Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV)
11. Übergabeformat für Datenerfassungsprotokoll
Belege, die an das Datenerfassungsprotokoll übergeben werden, entsprechen einer JSON-Datenstruktur die mindestens folgende Werte/Daten enthalten müssen. Der Hersteller kann hier optional weitere Daten hinzufügen. Pro Beleg müssen mindestens folgende in einer JSON-Datenstruktur gespeicherten Daten verwenden werden:
- JWS-Kompakt: Der Wert dieses Feldes entspricht der kompakten Darstellung einer Signatur bzw. eines Siegels nach dem JWS-Standard (laut Z 5 dieser Anlage), JSON-Format string.
- Signatur- bzw. Siegelzertifikat (optional): Der Wert dieses Feldes ist der BASE64-kodierte Wert des im DER-Format kodierten Signatur- bzw. Siegelzertifikats, JSON-Format string.
- Zertifizierungsstellen (optional): Der Wert dieses Feldes ist ein JSON-Array. Die Elemente des JSON-Arrays entsprechen der Kette aller Zertifizierungsstellen, die für die Ausstellung des Signatur- bzw. Siegelzertifikats verwendet wurden. Der Wert eines Elements entspricht dem BASE64-kodierten Wert des im DER-Format kodierten Zertifikats.
Die Werte für das Signatur- bzw. Siegelzertifikat und die Zertifizierungsstellen bleiben für einen längeren Zeitraum konstant. Sie müssen daher nicht für jeden Beleg übergeben werden, sondern können auch auf einem anderen Weg dem DEP zur Verfügung gestellt werden. Es muss nur garantiert sein, dass
- das DEP für jeden Beleg die Zuordnung zum passenden Signatur- bzw. Siegelzertifikat und zu den Zertifizierungsstellen des Signatur- bzw. Siegelzertifikats herstellen kann und
- alle Zertifikate im DEP zur Verfügung stehen um den Export der signierten Belegdaten zu ermöglichen.
Für die Übergabe der Belegdaten an das DEP muss durch den Einsatz von Zugriffsteuerungsmethoden garantiert sein, dass auch bei der parallelen Abarbeitung der Belegerstellung die Verkettung über die Signatur- bzw. Siegelwerte korrekt abgebildet wird (laut Z 4 dieser Anlage).