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Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV)
13. Prüfung des maschinenlesbaren Codes
Die Prüfung der Signatur bzw. des Siegels, die in einem maschinenlesbaren Code aufbewahrt werden, wird wie folgt durchgeführt:
1. | Lesen des maschinenlesbaren Codes: Die gelesene UTF8-kodierte Zeichenkette enthält die „Signierten Belegdaten“ und den „Signatur- bzw. Siegelwert“. |
2. | Extraktion der „Signierten Belegdaten“ und des „Signatur- bzw. Siegelwertes“: Die „Signierten Belegdaten“ und der „Signatur- bzw. Siegelwert“ werden aus der UTF8-kodierten Zeichenkette über das Trennzeichen „_“ extrahiert. Der BASE64-kodierte Signatur- bzw. Siegelwert wird BASE64-dekodiert. |
3. | Aufbereitung der kompakten Darstellung anhand des JWS-Signatur-Standards: Die kompakte Darstellung (laut Z 5 dieser Anlage) wird wie folgt aus dem maschinenlesbaren Code rekonstruiert. Die einzelnen Elemente werden dabei durch das Zeichen „.“ zusammengeführt.
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4. | Prüfen der Signatur bzw. des Siegels: Die aufbereitete kompakte Darstellung anhand des JWS-Standards wird mit dem entsprechenden Signatur- bzw. Siegelzertifikat geprüft. |