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Salzburger Steuerdialog 2016 – Ergebnisse BAO
14. Vorlagebericht
14.1. Bezughabende Norm
§ 265 BAO
14.2. Sachverhalt
Eine Beschwerde wird (ohne vorherige Wahrung des Parteiengehörs) wegen Verspätung mit Beschwerdevorentscheidung zurückgewiesen. Innerhalb eines Monats wird im Vorlageantrag vorgebracht, dass die Beschwerde unstrittig doch rechtzeitig gewesen wäre.
14.3. Frage
Wie ist in weiterer Folge vorzugehen bzw. wie ist der Vorlagebericht zu formulieren?
14.4. Lösung
Die Beschwerde ist dem BFG vorzulegen. Die Beschwerdevorentscheidung darf gemäß § 300 BAO bei sonstiger Nichtigkeit nicht gemäß § 299 BAO aufgehoben werden.
Im Vorlagebericht wäre der Hinweis zu geben, dass aus Sicht der Abgabenbehörde die Beschwerde rechtzeitig eingebracht wurde.
Da das BFG in weiterer Folge grundsätzlich mit Erkenntnis inhaltlich zu entscheiden hat, wäre im Vorlagebericht auch inhaltlich auf das Beschwerdebegehren einzugehen.