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Neu Dokument-ID: 1131799

Vorschrift

Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993

Inhaltsverzeichnis

16.1.5. Ausländisches Unternehmen ohne inländische Betriebsstätte

Rz 182

Beschäftigt ein ausländisches Unternehmen im Inland einen Dienstnehmer, verfügt das ausländische Unternehmen aber weder vorübergehend noch dauerhaft im österreichischen Bundesgebiet über eine Betriebsstätte, ist keine Kommunalsteuerpflicht gegeben.

Zum Vorliegen einer Betriebsstätte siehe Rz 40 ff bzw. Rz 183 ff.