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Dokument-ID: 1131807
Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
16.2.3.2. Inländisches Unternehmen
Rz 187
Für ein inländisches Unternehmen fällt für eine im Ausland gelegene Betriebsstätte keine KommSt an,
- wenn es sich hiebei um eine Betriebsstätte iSd § 4 KommStG 1993 iVm BAO handelt, wobei es gleichgültig ist, ob sie auch eine Betriebsstätte nach DBA begründet. Das Bestehen der ausländischen BAO-Betriebsstätte beseitigt den inländischen KommSt- Anspruch für die ausländische Betriebsstätte; dieser kann durch ein DBA nicht begründet werden. Dabei ist es in Bezug auf das inländische Unternehmen gleichgültig, ob die Gewerbesteuer im Abkommen angeführt ist.