© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 762254

Vorschrift

NÖ Gemeindeverbandsgesetz

Inhaltsverzeichnis

2. Abschnitt
Bildung von Gemeindeverbänden durch Vereinbarung; Zusammenschluss von Gemeindeverbänden

§ 4. Vereinbarung

idF LGBl. 1600-6 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2015

(1) Zur Besorgung ihrer Angelegenheiten können sich Gemeinden durch Vereinbarung zu Gemeindeverbänden zusammenschließen. Eine solche Vereinbarung bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

(2) Eine Vereinbarung hat die übereinstimmenden Willenserklärungen der beteiligten Gemeinden auf Bildung eines Gemeindeverbandes und die Satzung zu enthalten.

(3) Folgende Änderungen der Vereinbarung bedürfen gleichfalls übereinstimmender Willenserklärungen der jeweils betroffenen Gemeinden und der Genehmigung (§ 22) der Aufsichtsbehörde:

  • Änderung des Aufgabenbereiches (§ 5 Abs. 1 Z 3)
  • Änderung des Kostenersatzes (§ 5 Abs. 1 Z 5).