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Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV)
2. Registrierkassenalgorithmuskennzeichen
Dieses Kennzeichen definiert die verwendeten Algorithmen und den Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Sobald ein in den Registrierkassenalgorithmuskennzeichen verwendeter Algorithmus nicht mehr nicht mehr dem Stand dem Technik entspricht und daher als unsicher gilt, muss ein neues Registrierkassenalgorithmuskennzeichen mit sicheren Algorithmen definiert werden und darf dieses auch bei bestehenden Registrierkassen nicht mehr eingesetzt werden. Das Kennzeichen entspricht einer Zeichenkette, die wie folgt aufgebaut ist:
RN-CM:
- „R“: Fixes Präfix
- „N“: Index für die verwendete Algorithmen-Suite startend mit 1
- „-“: Fixes Trennzeichen
- „C“: Länderkennung des VDAs
- „M“: Index für verwendeten VDA innerhalb der gegeben Länderkennung nach ISO 3166-1 startend mit 1
Die folgenden Kennzeichen sind definiert:
R1-CM:
- VDA: CM wird als Platzhalter für die zur Verfügung stehenden VDAs gesehen. Wenn ein geschlossenes System laut § 20 zum Einsatz kommt, muss AT0 als VDA angebenden werden.
- Signatur/Hashalgorithmus: Für die Erstellung der Belegsignatur laut Z 4, Z 5 dieser Anlage. Es wird der ES256 Algorithmus nach dem JWA (JSON Web Algorithmus) Standard verwendet.
- Hashalgorithmus für die Verkettung der Belege und Berechnung des IVs, Anzahl N der extrahierten Bytes: Es wird SHA-256 verwendet. Die Anzahl der extrahierten und damit in den nächsten Beleg übernommen Bytes entspricht 8 (N=8).
- Kompressionsalgorithmus für kompakte Darstellung des Belegs: Dieser Algorithmus entspricht den folgenden Verfahren:
- Aufbereitung der zu signierenden Daten: Laut Z 4, Z 5 dieser Anlage.
- Aufbereitung des maschinenlesbaren Codes: Laut Z 12, Z 13 dieser Anlage.