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Dokument-ID: 1131479
Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
2.3.1. Dienstnehmerfiktion im KommStG 1993
Rz 15
Die von einer ausländischen Betriebsstätte zur Arbeitsleistung im Inland überlassenen Arbeitskräfte gelten für Zwecke der KommSt als Dienstnehmer des beschäftigenden Unternehmers. Die überlassenen Arbeitskräfte werden im Bereich des KommStG 1993 – mit Ausnahme der Bemessungsgrundlage - wie die lohnsteuerlichen Dienstnehmer des beschäftigenden Unternehmens behandelt, zB bei der Betriebsstättenzuordnung. Siehe Rz 104 ff.