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Dokument-ID: 1131495
Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
3.1.4. Keine Bedeutung
Rz 24
Keine Bedeutung haben,
- ob die unternehmerische Tätigkeit (die umsatzsteuerbaren Leistungen) von der Umsatzsteuer befreit ist;
- ob im Bereich der Umsatzsteuer oder Körperschaftsteuer eine Organschaft vorliegt oder eine Gruppenbesteuerung stattfindet – jede Organgesellschaft bzw. jedes Gruppenmitglied bildet für die KommSt ein selbständiges Unternehmen;
- ob eine Liebhabereitätigkeit vorliegt; auch diese ist für die KommSt grundsätzlich eine unternehmerische Tätigkeit.