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Neu Dokument-ID: 1131529

Vorschrift

Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993

Inhaltsverzeichnis

4.3.1. Sechs Monate

Rz 46

Gemäß § 29 Abs. 2 lit. c BAO begründen Bauausführungen, deren Dauer sechs Monate überstiegen hat oder voraussichtlich übersteigen wird, eine Betriebsstätte. Ob die Bauausführung 6 Monate übersteigen wird, ist anhand von entsprechenden Unterlagen festzustellen (Ausschreibung, Anbotstellung, Zuschlagserteilung, Auftragsvergabe, Verträge, Bauzeitpläne, Gemeinderatsbeschlüsse udgl.). Zur Baukanzlei siehe Rz 141.