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Salzburger Steuerdialog 2016 – Ergebnisse BAO
5. Schenkungsmeldung
5.1. Bezughabende Norm
§ 121a BAO
5.2. Sachverhalt
Eine EU Bürgerin mit Anmeldebescheinigung lebt in Österreich mit Hauptwohnsitz in Wien.
Ihr Bruder will ihr ein Geschenk machen in Form von Bargeld von 60.000 €. Er lebt im Ausland und hat in Österreich keinen Wohnsitz.
5.3. Fragestellung
Ist eine Schenkungsmeldung vorzunehmen?
5.4. Lösung
§ 121a Abs. 1 Z 2 BAO besagt, dass ein Geschenknehmer, der einen Wohnsitz in Österreich hat, verpflichtet ist, eine Schenkungsmeldung abzugeben, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Der Bruder hat keinen Inlandsbezug in Form von Staatsbürgerschaft, Wohnsitz etc. Dies ist nicht von Bedeutung, da die Beschenkte ihren Hauptwohnsitz in Wien hat und der Wert der Schenkung die 50.000 € Grenze übersteigt. Demzufolge ist eine Schenkungsmeldung zu machen.