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Dokument-ID: 1131592
Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
5.2.4.17. Rückkauf steuerfreier Zukunftssicherungsmaßnahmen
Rz 77f
Werden Versicherungsprämien zu einem früheren Zeitpunkt rückgekauft oder sonst rückvergütet, hat der Arbeitgeber die gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 steuerfrei belassenen Beiträge als sonstigen Bezug gemäß § 67 Abs. 10 EStG 1988 zu versteuern, es sei denn, der Rückkauf oder die Rückvergütung erfolgt bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses. Dieser sonstige Bezug ist kommunalsteuerpflichtig.