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Dokument-ID: 463667
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
55. Erklärung des Königreichs Spanien und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
Die Verträge gelten für Gibraltar als ein europäisches Gebiet, dessen auswärtige Beziehungen ein Mitgliedstaat wahrnimmt. Dies bringt jedoch keine Änderungen der jeweiligen Standpunkte der betreffenden Mitgliedstaaten mit sich.