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Dokument-ID: 1131693
Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
7.1. Betriebsstätte in Gemeinde
Rz 116
Das Unternehmen unterliegt der KommSt in der Gemeinde, in der eine Betriebsstätte unterhalten wird. Die Erhebung der KommSt fällt – von der Zuständigkeit des Finanzamtes in Zerlegungs- und Zuteilungsfällen abgesehen – in die Zuständigkeit der Gemeinde.