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Neu Dokument-ID: 1131693

Vorschrift

Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993

Inhaltsverzeichnis

7.1. Betriebsstätte in Gemeinde

Rz 116

Das Unternehmen unterliegt der KommSt in der Gemeinde, in der eine Betriebsstätte unterhalten wird. Die Erhebung der KommSt fällt – von der Zuständigkeit des Finanzamtes in Zerlegungs- und Zuteilungsfällen abgesehen – in die Zuständigkeit der Gemeinde.