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Neu Dokument-ID: 761208

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Abgaben- und Ertragshoheit, Steuereinhebungsrecht der Länder und Gemeinden

Finanz-Verfassung

Das F-VG regelt die Grundlagen der Verteilung

  • der Aufwände (Ausgaben), die aus den staatlichen Aufgaben resultieren, und
  • der staatlichen Einnahmen (Abgaben [als Überbegriff für Steuern, Gebühren und Beiträge])

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