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Neu Dokument-ID: 896906

Vorschrift

Vertrag über die Europäische Union (EUV)

Inhaltsverzeichnis

Artikel 2

idF ABl. C 202/2016 | Datum des Inkrafttretens 07.06.2016

Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.