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Neu Dokument-ID: 1031804

Vorschrift

Vereinbarung über Grundsätze der Haushaltsführung zwischen den Ländern

Inhaltsverzeichnis

Artikel 4
Inkrafttreten

idF LGBl. Nr. 90/2016 | Datum des Inkrafttretens 07.11.2016

(1) Die Vereinbarung tritt einen Monat nach Ablauf des Tages, an dem alle Vertragsparteien der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung schriftlich mitgeteilt haben, dass die nach ihren Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung erfüllt sind, in Kraft.

(2) Die Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung teilt den Vertragsparteien die Erfüllung der Voraussetzungen nach Abs. 1 sowie den Tag des Inkrafttretens der Vereinbarung mit.