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Neu Dokument-ID: 1035322

Vorschrift

VO über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen

Inhaltsverzeichnis

Artikel 6
Anhörung von Interessierten

idF ABl. L 311/2018 | Datum des Inkrafttretens 27.12.2018

Beabsichtigt die Kommission den Erlass einer Verordnung, so veröffentlicht sie den Verordnungsentwurf, um sämtlichen interessierten Personen und Einrichtungen Gelegenheit zu geben, sich innerhalb einer von der Kommission festzusetzenden angemessenen Frist zu äußern, die auf keinen Fall kürzer als ein Monat ist.