© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1015997

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.2.2 Ausnahmebewilligungen

Bewohner

Die StVO räumt der Gemeinde die Möglichkeit ein, auf Antrag verschiedene Ausnahmebewilligungen zu erteilen.

Zunächst ist die Gemeinde gem § 43 Abs 2a Z 1 StVO ermächtigt, im eigenen Wirkungsbereich (§ 94d Z 4a StVO) durch Verordnung Gebiete in Kurzparkzonen zu bestimmen (Abgrenzungsverordnung), deren Bewohner die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für ein zeitlich uneingeschränktes Parken mit Kfz bis maximal 3.500 kg beantragen können.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Abgabenverfahren in unserem Shop! Zum Shop