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Dokument-ID: 865524
1.1.5 Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer
Bemessungsgrundlage „Arbeitslöhne“
Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer ist gem § 5 Abs 1 KommStG 1993 die Summe der Arbeitslöhne, die an die Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gewährt worden sind, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer (Lohnsteuer) unterliegen.