© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 844922

Alexander Kdolsky - FORUM Media (azo) | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.5 Berechnung und Festsetzung des Grundsteuerjahresbetrages (Grundsteuerbescheid)

Messbescheid und Hebesatz

Messbescheid

Gem § 27 Abs 1 GrStG 1955 ist der Jahresbetrag der Grundsteuer von der Gemeinde nach einem Hundertsatz (Hebesatz) des Steuermessbetrages – welcher vom Finanzamt durch den Messbescheid festgesetzt wird (§ 20 GrStG 1955, § 194 Abs 1 BAO) und der Gemeinde mitzuteilen ist (§ 194 Abs 4 BAO) – bzw des auf die Gemeinde entfallenden Teiles des Steuermessbetrages zu berechnen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Abgabenverfahren in unserem Shop! Zum Shop