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Alexander Kdolsky - Redaktion FORUM Media - Robert Koch | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.8 Beschwerdevorentscheidung

Grundsätzliche Pflicht mit Ausnahmen

Gem § 262 Abs 1 BAO ist über Bescheidbeschwerden nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen von der Abgabenbehörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat, mit als Beschwerdevorentscheidung zu bezeichnendem Bescheid abzusprechen.

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