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Dokument-ID: 1121188
3.2 Beurteilung nach wahrem wirtschaftlichen Gehalt
Nach § 21 Abs 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend.