© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1076676

Alexander Kdolsky - Raphael Albert - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.1 Bundesfinanzverwaltung

Organisationsstruktur iSd § 49 BAO

Gem § 49 BAO besteht die Bundesfinanzverwaltung aus

  1. den Abgabenbehörden des Bundes, nämlich:
    1. dem Bundesminister für Finanzen,
    2. den Finanzämtern, und zwar
      • dem Finanzamt Österreich und
      • dem Finanzamt für Großbetriebe und
    3. dem Zollamt Österreich;
  2. dem Amt für Betrugsbekämpfung,
  3. den Zentralen Services und
  4. dem Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Abgabenverfahren in unserem Shop! Zum Shop