© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1011094
10.3 Bundesgesetzliche Ausnahmen
Erfasst von der Besteuerungsausnahme sind Ausspielungen von Glücksspielen gem § 2 GSpG, dh solchen Spielen,
- bei denen die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt (§ 1 Abs 1 GSpG), wie zB Roulette, Poker, Black Jack, Bingo und Baccarat und deren Spielvarianten (§ 1 Abs 2 GSpG), nicht jedoch Sportwetten,
- die ein Unternehmer veranstaltet, organisiert, anbietet oder zugänglich macht,
- bei denen Spieler oder andere eine vermögenswerte Leistung (nicht notwendigerweise Geld) iZm der Teilnahme am Glücksspiel erbringen (Einsatz) und
- bei denen vom Unternehmer, von Spielern oder von anderen eine vermögenswerte Leistung in Aussicht gestellt wird (Gewinn).