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Neu Dokument-ID: 1011089

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.1 Bundesgesetzliche Ermächtigung

Die bundesgesetzliche Ermächtigung des (auf § 7 Abs 5 F-VG gestützten) § 17 Abs 3 Z 1 FAG 2017 gestattet es der Gemeinde Lustbarkeitsabgaben (Vergnügungssteuern) gem § 16 Abs 1 Z 9 FAG 2017, dh solche ohne Zweckwidmung des Ertrages, auszuschreiben.

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