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Dokument-ID: 1200124
1.8 Die Aufgaben des Bürgermeisters bei der Verwaltung der Kommunalsteuer
Die Verwaltung der Kommunalsteuer, welche vom Bürgermeister grundsätzlich als Abgabenbehörde erster Instanz im Rahmen der Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde zu besorgen ist, weist in der Praxis einige Besonderheiten und immer wieder auftauchende Problempunkte auf, welchen unbedingt durch eine korrekte Vorgehensweise begegnet werden muss. Im nachfolgenden Abriss werden einige grundsätzliche, aber sehr wichtige Verwaltungsvorgänge dargestellt.