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3.9.3 Die Wichtigkeit des Säumniszuschlages bei Gemeindeabgaben
Insbesondere bei Gemeindeabgaben stellt die nach der BAO gebotene Verhängung des Säumniszuschlages – in der Rechtsprechung des VwGH auch als „Sanktion eigener Art“ bezeichnet – als objektive Folge eines Zahlungsverzuges eine effiziente rechtliche Anordnung dar, welche die fristgerechte Entrichtung von Abgabenschulden bewirken soll und bewirkt. Im Folgenden wird dargestellt, dass in dieses bewährte Instrument zur Sicherung pünktlicher Tilgung der Landes- und insbesondere der Gemeindeabgaben nicht eingegriffen werden soll und etwaigen Novellierungsüberlegungen iZm dem Wegfall des Säumniszuschlages für (Landes- und/oder) Gemeindeabgaben oder einer Umwandlung in eine Kann-Bestimmung jedenfalls von vornherein eine Absage zu erteilen ist. Neuregelungen dieser Art wären im Ergebnis höchst bedenklich und aus dem Blickwinkel der öffentlichen Abgabengläubiger eindeutig äußerst nachteilig.