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Neu Dokument-ID: 760798

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4 Entlassung aus der Gesamtschuld

Voraussetzung

Auf Antrag eines Gesamtschuldners kann gem § 237 Abs 1 erster Satz BAO dieser aus der Gesamtschuld ganz oder zum Teil entlassen werden, wenn die Einhebung der Abgabenschuld bei diesem nach der Lage des Falles unbillig wäre.

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