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Neu Dokument-ID: 463456

Vorschrift

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

Inhaltsverzeichnis

Erklärungen
ERKLÄRUNGEN ZUR SCHLUSSAKTE DER REGIERUNGSKONFERENZ, die den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon angenommen hat

A. ERKLÄRUNGEN ZU BESTIMMUNGEN DER VERTRÄGE

1. Erklärung zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union

idF ABl 2010, C 83, 335 | Datum des Inkrafttretens 30.03.2010

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die rechtsverbindlich ist, bekräftigt die Grundrechte, die durch die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert werden und die sich aus den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten ergeben.

Die Charta dehnt weder den Geltungsbereich des Unionsrechts über die Zuständigkeiten der Union hinaus aus noch begründet sie neue Zuständigkeiten oder neue Aufgaben für die Union, und sie ändert nicht die in den Verträgen festgelegten Zuständigkeiten und Aufgaben.