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Dokument-ID: 1095650
2.5.2 Exekutionsantrag und Exekutionsbewilligung
Exekutionspaket
Dem Gläubiger steht es weiterhin frei, „nur“ Forderungsexekution nach § 294 oder § 295 EO zu beantragen, er kann aber auch Exekutionspakete in Anspruch nehmen. Beantragt der Gläubiger Exekution wegen Geldforderungen, ohne ein Exekutionsmittel zu nennen, so kommt „automatisch“ das Exekutionspaket nach 19 Abs 2 EO zur Anwendung. Dieses umfasst