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Neu Dokument-ID: 1151787

Robert Koch | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.9.4 Festsetzung von Landes- und Gemeindeabgaben durch formlose Zahlungsaufforderung iSd §§ 198a und 203a BAO

Hinweis:

Seit 01.01.2024 ist die Festsetzung von Landes- und Gemeindeabgaben bis EUR 300,– auch durch formlose Zahlungsaufforderung iSd §§ 198a und 203a BAO zulässig.

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