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Dokument-ID: 1063839
2.2.7 Forderungsexekution iSd AbgEO
Pfändbare und unpfändbare Geldforderungen
Bei der Forderungsexekution ist das Exekutionsobjekt eine Geldforderung des Abgabenschuldners. Diese muss im Zeitpunkt der Pfändung existent sein. Soweit nicht Exekutionsverbote oder Exekutionsbeschränkungen infrage kommen, sind alle Arten von Geldforderungen pfändbar, auch bedingte (VwGH 28.02.2002, 99/15/0043).