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Neu Dokument-ID: 760756

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.2 Führung eines Wareneingangsbuchs durch gewerbliche Unternehmer

Allgemeines

Zufolge der Bestimmung in § 127 BAO sind gewerbliche Unternehmer verpflichtet, für steuerliche Zwecke ein Wareneingangsbuch zu führen. Ausgenommen hiervon sind gewerbliche Unternehmer,

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