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Dokument-ID: 1031833
1.5.1 Haftungspflichtige, Haftungsbescheid
Haftungspflichtige , Voraussetzungen der Haftungsinanspruchnahme
Gem § 6a Abs 1 KommStG haften die Vertreter iSd §§ 80 ff BAO neben den Abgabepflichtigen für die Kommunalsteuer insoweit, als diese Abgabe infolge schuldhafter Verletzung der ihnen auferlegten abgabenrechtlichen oder sonstigen Pflichten nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden kann, insbesondere im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.