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Neu Dokument-ID: 1194550

Robert Koch | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.10.11 Muss der Bürgermeister abgabenrechtliche Verwaltungsübertretungen anzeigen, begeht er ansonsten Amtsmissbrauch?

Grundsatz: Bei Verwaltungsübertretungen besteht Anzeigepflicht des Bürgermeisters an die Bezirksverwaltungsbehörde als zuständige Verwaltungsstrafbehörde!

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