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Neu Dokument-ID: 760311

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.6 Nachfrist

Widerruf der Bewilligung der Zahlungserleichterung

Wird die Bewilligung einer Zahlungserleichterung durch Abänderung oder Zurücknahme des Bescheides widerrufen (§ 294 BAO), so steht gem § 212 Abs 3 erster Satz BAO dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung des noch aushaftenden Abgabenbetrages eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des Widerrufsbescheides zu.

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