© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 760287

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.2 Nachfristen

Bescheidaufhebung ohne Neufestsetzung

Wird ein Bescheid, der eine sonstige Gutschrift (§ 213 Abs 1 BAO) zur Folge hatte, ohne gleichzeitige Neufestsetzung der Abgabe aufgehoben, so ist gemäß § 210 Abs 2 BAO die sich hiedurch ergebende, dem Gegenstand des aufgehobenen Bescheides zuzuordnende Abgabenschuldigkeit am Tag der Aufhebung fällig. Für die Entrichtung einer solchen Abgabenschuldigkeit steht jedoch eine Nachfrist von einem Monat zu.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Abgabenverfahren in unserem Shop! Zum Shop