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Dokument-ID: 761372
3.2 Rechtsmittelbelehrungen für das einstufige Rechtsmittelverfahren (Beschwerderecht im ÜWB, EWB)
Der in den vorigen Kapiteln beschriebene zweistufige Instanzenzug kann nur in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde vorkommen. Wann auch in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde ein einstufiges Verfahren zum Tragen kommt, ist in Reg 7 Kap 2.8, Dokument-ID 761442, im Abschnitt „III. Zweistufiger Instanzenzug oder einstufiges Verfahren bei Gemeindeabgaben: Unterschiede in den Bundesländern“ ausführlich dargestellt.