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Dokument-ID: 899223
3.13.3 Rückstandsbescheinigungen (abgabenrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigungen) auf Gemeindeebene
1. Rechtsgrundlagen
Verschiedentlich beantragen Unternehmen auch bei Gemeinden Unbedenklichkeitsbestätigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Vorlage bei Ausschreibungen oder für die Aufnahme in qualifizierte Verzeichnisse potenzieller Auftragnehmer: Daran knüpfen die Fragen, wie derartige Anbringen rechtlich einzuordnen sind, ob diesen Anbringen entsprochen werden muss – und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage und in welcher Form.